Anerkannter Dienst nach AnFöVo
Beratungs- und Betreuungsdienst
Weil jeder Mensch unterschiedliche emotionale,
soziale und kulturelle Bedürfnisse hat, möchten wir
dazu beitragen, dass in unserem
Beratungs- und Betreuungsdienst eine lebendige
soziale Kultur gelebt wird, die den körperlichen, geistigen und
seelischen Fähigkeiten unserer Klienten, auch in Bezug auf unterschiedliche Zielgruppen, entspricht.
Betreuungsleistung
Das Gefühl, wertgeschätzt, geliebt und gebraucht zu werden sowie nützlich zu sein, sind Grundbedürfnisse jedes Menschen. Ziel unseres Betreuungskonzepts ist es daher, dass der Mensch, den wir in seiner Häuslichkeit besuchen, während unseres Aufenthalts die Stunden als sinnvoll und ausgefüllt erlebt.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter Einbeziehung und Nutzung der Ressourcen des Kunden, wollen wir, wenn der Betroffene in der Lage ist, leichtere Haushaltstätigkeiten mit Anleitung und Unterstützung gemeinsam meistern. Bei der kompletten Übernahme der Reinigung findet diese im direkten Umfeld des Betroffenen statt und beinhaltet leichte Haushaltstätigkeiten wie Wäsche waschen, aufhängen, Böden fegen, Geschirr spülen, Einkaufen oder Botengänge. Die Leistung wird nicht von professionellen Reinigungskräften erbracht. Wir sorgen mit unseren Mitarbeitern für die Sauberkeit in den vom Pflegebedürftigen genutzten Räumlichkeiten.
Freizeitgestaltung
Dieses Angebot beinhaltet die Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Angepasst an die geistigen und körperlichen Fähigkeiten, sowie die Wünsche des Kunden werden gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge durchgeführt oder Veranstaltungen besucht.
Sterbebegleitung/ Betreuung
Jahrelange pflegerischer Erfahrung, hat uns dazu bewegt, dass wir zusätzlich zu der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung eine Sterbebetreuung anbieten möchten. Vielen Familien ist es durch die Berufstätigkeit nicht immer möglich ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten.
Auch der Pflegedienst ist nur für einen „kurzen“ Moment, über den Tag verteilt, vor Ort.
Wir möchten, dass niemand seine letzte Reise allein antreten muss.
Hierzu zählen keine palliativen und pflegerischen Leistungen und Behandlungen. Hier geht es ausschließlich um die Betreuung!
Beratungseinsätze nach § 37/ III SGB XI
Diese Beratungseinsätze sind von der Pflegekasse vorgeschrieben und müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 quartalsmäßig durchgeführt werden.
Die entstehenden Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse!
Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.